Die dotimmobilie GmbH ist gegenüber der Immobilienbranche in der Verantwortung zu gewährleisten, dass die Rechte von Marken und Kennzeichenrechten berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck soll in Zusammenarbeit mit Verbänden und anderen Interessengruppen zu gegebener Zeit eine ICANN-konforme Vorregistrierungsphase geschaffen werden, die sicherstellt, dass die Rechte in angemessener Weise gewahrt und berücksichtigt werden. Nur so kann .immo ein nachhaltiger Erfolg für die Immobilienbranche werden. Die dotimmobilie GmbH wird im Rahmen einer von ICANN vorgeschriebenen, so genannten Sunrise-Phase bevorrechtigt Domainregistrierungen für die Inhaber von Kennzeichenrechten ermöglichen.
Mit der Entwicklung des Geschäftslebens und seinem Einzug in das Internet entstanden auch um Domainnamen entsprechende Konflikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Marken- und Namensrecht.
Das so genannte Cybersquatting ist zu einem großen Problem geworden. Beim Cybersquatting registriert jemand einen Domainnamen mit der Absicht, einem Dritten mit entsprechenden Marken- oder Namensrechten diese Domain zu verkaufen. Oftmals kommt es dann zu Domainstreitigkeiten.
Ein besonderes Problem sind Domainstreitigkeiten bei generischen Top-Level-Domains (gTLDs wie z.B. com), bei denen der Domaininhaber, der Kennzeichenrechteinhaber und der Registrar in verschiedenen Staaten ansässig sein können. Hier ist eine internationale Betrachtungsweise und Streitschlichtung notwendig. In solch einem Falle wird die Streitschlichtung in der Regel vor der internationalen Schlichtungsstelle für Domainstreitigkeiten bei der WIPO in Genf oder einer anderen Schlichtungsstelle nach der so genannten Uniform Domain Name Resolution Policy (UDRP) ausgetragen. Das UDRP-Verfahren ist bei allen generischen Top-Level-Domains als Standardverfahren zur Beilegung von Domainstreitigkeiten vorgesehen und im Vertrag des Betreibers einer Top-Level-Domain mit ICANN festgehalten. Auch für Registrare ist die Entscheidung eines UDRP-Verfahrens, bei dem oftmals die Übertragung einer Domain vom Beklagten auf den Kläger angeordnet wird, bindend.
Als großer Vorteil des vollelektronisch abgewickelten und standardisierten UDRP-Verfahrens wird die verhältnismäßig kurze Verfahrensdauer gegenüber der eines nationalen Gerichtsverfahrens angesehen. Das UDRP Verfahren dauert i.d.R. rund 40-50 Tage.
Für die Durchführung des UDRP-Verfahrens wurden bislang vier Schiedsgerichte durch die ICANN akkreditiert:
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die WIPO das am häufigsten aufgesuchte Schiedsgericht im Rahmen von Domainstreitigkeiten ist. Für ein Schiedsverfahren nach den UDRP-Regeln müssen generell die folgenden drei Punkte erfüllt sein:
Die gesamte UDRP ist hier einzusehen (http://www.icann.org/en/udrp/udrp-policy-24oct99.htm).
Da .immo ebenfalls von der ICANN vertraglich als generische Top-Level-Domain eingestuft wird, können Streitigkeiten um Domains neben den nationalen Gerichten auch vor der WIPO ausgetragen werden.
Die dotimmobilie GmbH wird im Rahmen einer von ICANN vorgeschriebenen so genannten Sunrise-Phase bevorrechtigt Domainregistrierungen für die Inhaber von Kennzeichenrechten ermöglichen.
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